Kritik an Bürokratie und Kosten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kommt von der Caritas im Bistum Münster. Sorgen bereitet vor allem die Ermittlung der Wohn- und Lebenskosten insbesondere von geistig behinderten Menschen, wie der katholische Sozialverband in Münster mitteilte. Grund sei die Vorschrift, nach der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zwar für die Betreuung aufkomme, die Wohn- und Lebenskosten von den Betroffenen aber als Sozialhilfe beantragt werden müssten. (KNA / 9.4.19)
Caritas kritisiert Bürokratieaufwand bei Behindertenrecht
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