Sodano als Kardinaldekan zurückgetreten

Papst begrenzt Amtszeit

Papst Franziskus hat den Rücktritt von Kardinal Angelo Sodano als Dekan des Kardinalskollegiums angenommen. Zugleich hob er mit einem am Samstag veröffentlichten Erlass die bislang unbeschränkte Amtsdauer eines Kardinaldekans auf.

Angelo Sodano / © Harald Oppitz (KNA)
Angelo Sodano / © Harald Oppitz ( KNA )

Künftig erhält der Dekan des Kardinalskollegiums ein fünfjähriges Mandat, das allerdings verlängerbar ist. 

Dem Dekan, der dem Kardinalskollegium als "primus inter pares" (erster unter Gleichen) vorsteht, kommen vor allem beim Tod oder Rücktritt eines Papstes bedeutende Aufgaben zu. 

Dekan leitet die Papstwahl

So hat er unter anderem die wahlberechtigten Kardinäle zum Konklave nach Rom einzuberufen und die Papstwahl zu leiten. 

Der Dekan wird von Kardinälen der ranghöchsten Klasse der Kardinalbischöfe gewählt; die Wahl ist vom Papst zu bestätigen.

Grundsätzliche Befristung 

Mit der jetzigen Amtszeitbeschränkung führt der Papst auch für das letzte Kurienamt eine grundsätzliche Befristung auf fünf Jahre ein. 

Damit erhält er die Gelegenheit, den von den Kardinälen gewählten Dekan turnusmäßig auszutauschen. Auch wenn dessen Aufgaben vornehmlich protokollarischer Art sind, hat er eine Schlüsselrolle in der Kurie. 

Kardinalskollegium

Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, "für die Papstwahl zu sorgen", wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Papst wählt die Kardinäle frei aus. Sie müssen laut Kirchenrecht "wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen".

Auftakt zur Kurienreform: Vollversammlung des Kardinalskollegiums am 12. Februar 2015 / © Cristian Gennari (KNA)
Auftakt zur Kurienreform: Vollversammlung des Kardinalskollegiums am 12. Februar 2015 / © Cristian Gennari ( KNA )
Quelle:
KNA