Lambrecht will Kinderpornografie als Verbrechen einstufen lassen

"Ohne Wenn und Aber"

Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr werden. Derzeit gelten beide Taten als Vergehen.

Deutsches Strafgesetzbuch  / © Oliver Berg (dpa)
Deutsches Strafgesetzbuch / © Oliver Berg ( dpa )

Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre Gefängnis stehen, wie die Ministerin am Mittwoch erklärte. "Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist", erklärte Lambrecht zur Vorstellung ihrer Pläne in Berlin.

Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

"Gleiches gilt für Kinderpornografie, mit der diese widerlichen Taten gefilmt und verbreitet werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können." 

Auch der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch soll steigen: Eine Freiheitsstrafe soll künftig statt sechs Monaten bis zu zehn Jahren künftig zwischen einem und 15 Jahren liegen. 

In jedem Fall ein Verbrechen 

Zudem soll die Tat künftig in jedem Fall als Verbrechen gelten - bisher war sie in manchen Fällen als Vergehen eingestuft. Für die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie kann derzeit ein Richter auch kürzere Freiheitsstrafen beziehungsweise bei Besitz auch Geldstrafen verhängen. 

Als Verbrechen gilt eine Tat laut Strafgesetzbuch erst dann, wenn es für sie eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gibt. Im Strafgesetzbuch soll statt von "sexuellem Missbrauch von Kindern" künftig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben", wie das Justizministerium schrieb.

Gefahr sexualisierter Gewalt im Netz steigt

Rostock (dpa) - Im Internet nimmt die sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen nach Einschätzung der Rechtsanwältin und Initiatorin der Bundesjugendkonferenz Medien zu. "Es herrscht große Ratlosigkeit bei den Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Eltern und Lehrenden, wie man damit umgeht", sagte sie bei der sechsten Bundesjugendkonferenz Medien am Freitag in Rostock.

Sie werde immer häufiger bei Delikten sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen zu Rate gezogen.

Ein trauriges Kind / © JACEK SKROK (shutterstock)
Quelle:
KNA