Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre Gefängnis stehen, wie die Ministerin am Mittwoch erklärte. "Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist", erklärte Lambrecht zur Vorstellung ihrer Pläne in Berlin.
"Gleiches gilt für Kinderpornografie, mit der diese widerlichen Taten gefilmt und verbreitet werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können."
Auch der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch soll steigen: Eine Freiheitsstrafe soll künftig statt sechs Monaten bis zu zehn Jahren künftig zwischen einem und 15 Jahren liegen.
In jedem Fall ein Verbrechen
Zudem soll die Tat künftig in jedem Fall als Verbrechen gelten - bisher war sie in manchen Fällen als Vergehen eingestuft. Für die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie kann derzeit ein Richter auch kürzere Freiheitsstrafen beziehungsweise bei Besitz auch Geldstrafen verhängen.
Als Verbrechen gilt eine Tat laut Strafgesetzbuch erst dann, wenn es für sie eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gibt. Im Strafgesetzbuch soll statt von "sexuellem Missbrauch von Kindern" künftig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben", wie das Justizministerium schrieb.