In jedem Einzelfall sei eine umfassende und gleichberechtigte Abwägung der gegeneinander stehenden Grundrechte nötig, heißt es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Das Recht auf Datenschutz habe keinen grundsätzlichen Vorrang.
Google soll negative Berichte nicht anzeigen
Geklagt hatte der Geschäftsführer eines Sozialverbandes. Der Mann war vor einigen Jahren in Finanzprobleme geraten. In regionalen Medien wurde er mit vollem Namen genannt; auch wurde über seine Erkrankung berichtet.
Er scheiterte nun mit seiner Forderung, Google dazu zu verpflichten, bei Suchanfragen nach seinem Namen die Berichte aus Datenschutzgründen nicht mehr anzuzeigen.
Vorwürfe gegen Finanzdienstleister
Bei einer zweiten Klage traf der BGH dagegen vorerst keine Entscheidung und legte den Fall stattdessen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.
Auch hier wird Google aufgefordert, negative Berichte nicht mehr anzuzeigen. Allerdings ist in diesem Fall unklar, ob die in Medien erhobenen Vorwürfe gegen die als Finanzdienstleister tätigen Kläger wahr sind.