Am Sonntag endet bei den beiden christlichen Kirchen das Kirchenjahr. Mit dem ersten Advent beginnt eine Woche darauf ein neuer Jahres- und Festtagszyklus. Beide Kirchen begehen den Abschluss des Jahres in besonderer Form: Die Katholiken feiern das Christkönigsfest, die Protestanten gedenken am Totensonntag ihrer Verstorbenen.
Das katholische Christkönigsfest lenkt den Blick auf Jesus Christus, von dem die Christen glauben, dass er am Ende der Zeit als König wiederkommen wird. Papst Pius XI. führte das Fest 1925 ein und erinnerte damit an das Konzil von Nizäa, das 1.600 Jahre zuvor tagte.
Das Konzil definierte im Jahr 350 die Gottheit Christi. Zuvor hatte der Presbyter Arius in seiner Lehre Jesus als seinem Vater untergeordnet und deswegen nicht als göttlich eingeschätzt. Die evangelischen Kirchen gedenken am Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, der Verstorbenen. Zunächst lehnten die Reformatoren eine Übernahme des katholischen Totenbrauchs, des Allerseelentags, in den Kalender ihrer Kirche ab. Auf Wunsch vieler evangelischer Christen wurde dennoch ein Gedenktag für die Toten eingeführt. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. bestimmte 1816 den Sonntag vor dem ersten Advent als staatlichen Feiertag zur Erinnerung an die Gefallenen der Befreiungskriege gegen Napoleon. Die Regelung wurde bald von anderen Landeskirchen übernommen.
Der Totensonntag zählt zu den stillen Feiertagen, für die je nach Bundesland spezielle Einschränkungen gelten. Gläubige besuchen an diesem Tag die Gräber ihrer Verwandten, pflegen sie und legen Blumen nieder. (KNA)