Franziskus warnt Laien-Organisationen vor Überheblichkeit

Nicht in "Parallelwelten" abgleiten

Der Papst hat katholische Gemeinschaften und Bewegungen davor gewarnt, in "Parallelwelten" abzugleiten. Die Tatsache, dass es sich um oft junge und dynamische Initiativen handelt, sei kein Grund, sich gegen Änderungen zu sträuben.

Franziskus warnt Laien-Organisationen vor Überheblichkeit / © Paul Haring/CNS Photo (KNA)
Franziskus warnt Laien-Organisationen vor Überheblichkeit / © Paul Haring/CNS Photo ( KNA )

"Auch neue Dinge werden schnell alt!", so das Kirchenoberhaupt am Donnerstag bei einem Treffen mit internationalen Vertretern geistlicher Gemeinschaften, Verbände und anderer Organisationen im Vatikan.

Konferenz zu neuen Regelungen

Anlass des Treffens ist eine Konferenz der zuständigen vatikanischen Laien-Behörde zu neuen Regelungen für derartige Organisationen. Diese hatte der Papst Anfang Juni erlassen. Das Dekret betrifft vor allem Fragen der Leitung und internen Struktur. Die vergangenen Jahrzehnte, so Franziskus, hätten gezeigt, dass genauere Regeln notwendig seien.

Als Beispiel nannte der Papst "Fälle von Missbrauch verschiedenster Art". Diese wurzelten stets in einem Missbrauch von Macht. Nicht selten habe der Vatikan hier eingreifen und schwierige Reformen anordnen müssen. Er denke dabei nicht nur an jene "besonders hässlichen Fälle, die für Aufsehen sorgen", sondern auch an jene "Krankheiten, die aus einer Schwächung des Gründungscharismas" entstehen.

Vatikan untersucht Vereinigungen

Dabei erwähnte der Papst, dass die vatikanische Ordenskongregation derzeit jene Vereinigungen untersuche, die in den vergangenen Jahrzehnten entstanden sind. Viele von diesen seien mit großen Neuerungen und Elan gestartet, hätten sich als etwas Besonderes gefühlt - "sie schienen die Erlöser zu sein". Etliche dieser Bewegungen seien aber oft mit bösen Verfehlungen schlimm geendet. Allein in Argentinien hätten drei solcher Gruppen aufgelöst werden müssen.

Abschließend erläuterte der Papst, warum er in seinem Dekret zwischen zwei Arten von Gemeinschaften unterscheidet: solchen in ihrer Gründungs- und Aufbauphase und bereits länger bestehenden. Für beide brauche es unterschiedliche Regelungen der Leitung: Für ganz junge Bewegungen seien etwa eine längere Amtszeiten ihrer Gründungspersönlichkeiten wichtig. Für andere legte das Dekret fest, dass ein Leiter maximal für zwei Amtsperioden von je fünf Jahren gewählt werden kann. Danach muss er mindestens fünf Jahre aussetzen.


Quelle:
KNA