Das Amtsgericht Hagen hat gegen den wegen mutmaßlicher Planung eines Anschlags auf die Hagener Synagoge festgenommenen Jugendlichen Haftbefehl erlassen. "Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft", teilte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Freitagabend mit. Der bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene 16-jährige Syrer sei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dringend verdächtig. Er war am Donnerstagmorgen festgenommen worden, nachdem es am Mittwoch Hinweise auf mögliche Anschlagspläne gegeben hatte.
In dem Hinweis seien Tatort, Tatzeit und Täter benannt worden, es seien zudem Rückschlüsse auf eine "islamistisch motivierte Bedrohung" möglich gewesen, hatte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag erklärt. Daraufhin hatte es am Mittwochabend einen großen Polizeieinsatz an dem jüdischen Gotteshaus gegeben, eine geplante Veranstaltung zum jüdischen Feiertag Jom Kippur wurde abgesagt. Nach der Räumung und Durchsuchung der Synagoge auch mit Sprengstoffspürhunden wurden keine gefährlichen Gegenstände im
Gebäude oder im Umfeld gefunden. Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernahm die Ermittlungen.
"Als Ziel benannte er eine Synagoge"
"Nach den bisherigen Erkenntnissen und dem vorläufigen Ergebnis der Auswertung der sichergestellten Medien steht er in Verdacht, über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einer zurzeit nicht näher identifizierten Person gehabt zu haben, die ihm die Kenntnisse für den Bau von Sprengvorrichtungen vermittelte", erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe Anweisungen erhalten, welche Stoffe er für deren Bau beschaffen sollte. "Als Ziel benannte er eine Synagoge, deren Beschreibung im Chatverlauf auf die Synagoge in Hagen zutrifft", hieß es.
Für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sehe das Strafgesetzbuch für einen erwachsenen Straftäter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Im Jugendstrafrecht sei neben Erziehungsmaßregeln und sogenannten Zuchtmitteln wie etwa Jugendarrest auch die Verhängung einer Jugendstrafe möglich, deren Höchstmaß aber von verschiedenen Faktoren abhänge. Bei der Bemessung der Sanktion spiele vor allem der Erziehungsgedanke eine Rolle. Die Generalstaatsanwaltschaft unterstrich, dass in allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Die mutmaßlichen Anschlagspläne auf eine Synagoge an dem jüdischen Feiertag hatten Bestürzung ausgelöst. Vor zwei Jahren hatte in Halle an der Saale ein Rechtsextremist an Jom Kippur zwei Menschen getötet, nachdem er erfolglos versucht hatte, in die örtliche Synagoge einzudringen. Vertreter von Politik und Religionsgemeinschaften verurteilten Antisemitismus und bekundeten Solidarität mit den jüdischen Gemeinden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sicherte den Synagogengemeinden Schutz zu.