Neuregelung der Leistung für Missbrauchsopfer

Evangelische Kirche will mehr Transparenz

Die Evangelische Kirche in Deutschland will die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt einheitlich regeln. Damit sollen die Verfahren für Missbrauchsopfer transparent und vergleichbar werden.

EKD regelt Leistungen für Missbrauchsopfer neu / © TetianaDov (shutterstock)
EKD regelt Leistungen für Missbrauchsopfer neu / © TetianaDov ( shutterstock )

Die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Zahlungen zur Anerkennung erlittenen Unrechts bei sexualisierter Gewalt neu geordnet. Mit der neuen "Musterordnung" sollen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie künftig in allen Landeskirchen auf vergleichbare Verfahren zurückgreifen können, wie die EKD am Dienstag in Hannover mitteilte. Auch die bisher zwischen den Landeskirchen variierende Höhe der Anerkennungsleistungen solle angeglichen werden.

Anerkennung der Opfer

Der am Dienstag veröffentlichten Musterordnung stimmten die 20 evangelischen Gliedkirchen in Deutschland in der vergangenen Woche zu. "Mit der Musterordnung können wir den Anspruch, den Betroffene auf transparente vergleichbare Verfahren in allen Landeskirchen haben, künftig besser gerecht werden", sagte der Sprecher des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Landesbischof Christoph Meyns.

"Zur Verantwortungsübernahme durch die evangelische Kirche in Fällen sexualisierter Gewalt gehört nicht nur, sich mit dem Unrecht, das den betroffenen Menschen angetan wurde und dem Schmerz, der sie bewegt, auseinanderzusetzen und daraus zu lernen, sondern auch klar anzuerkennen, dass ihnen in der Institution Leid angetan wurde", erklärte Meyns.

Musterordnung regelt Rahmen

Bisher sind die in den Landeskirchen etablierten Verfahren und Strukturen zur Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie auch die Art und Höhe der Leistungen unterschiedlich gestaltet. Die Voraussetzungen für eine Anerkennungsleistung wurden nach EKD-Angaben präzisiert und transparenter dargestellt. Eine Beweislast für die Betroffenen werde es ausdrücklich nicht geben.

Mit der Musterordnung wird die Höhe der Anerkennungsleistungen einheitlich geregelt. Sie sieht vor, dass die Höhe der Leistung grundsätzlich mindestens 5.000 bis zu maximal 50.000 Euro betragen soll. Als Orientierung gelten, entsprechend der Empfehlung des Runden Tisches von 2012, Schmerzensgeldurteile der Zivilgerichtsbarkeit. Eine ähnliche Regelung hat auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz für Anerkennungsleistungen getroffen.

In der evangelischen Musterordnung steht zudem, die Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts seien freiwillig und auf eine Wirkung in der Zukunft ausgerichtet. Sie würden einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt.

Umstellung auf individuelle Leistungen

Laut EKD haben bereits im vergangenen Jahr Landeskirchen, die bislang pauschale Anerkennungsleistungen ausgezahlt haben, damit begonnen, auf individuelle Leistungen umzustellen. Betroffene, die in der Vergangenheit eine Pauschalleistung erhalten hätten und nun eine höhere individuelle Leistung erhalten könnten, seien informiert worden. Seit 2012 sind nach Angaben der EKD von den Landeskirchen rund acht Millionen Euro an Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erbracht worden.

Darüber hinaus habe sich die evangelische Kirche am Ergänzenden Hilfesystem, am Fonds Heimerziehung und an der Stiftung Anerkennung und Hilfe beteiligt und dafür seit 2012 insgesamt rund 74,8 Mio. Euro aufgebracht.

Anerkennungskommissionen

Die Landeskirchen werden die "Unabhängigen Kommissionen", die bisher für Anträge auf Anerkennungsleistungen zuständig waren, in "Anerkennungskommissionen" umbenennen, um deren Funktion deutlicher hervorzuheben.


Quelle:
epd , KNA