Papst Franziskus schränkt die Feier der sogenannten Alten Messe ein. Laut einem am Freitag im Vatikan veröffentlichten Erlass ist der ordentliche, von Paul VI. und Johannes Paul II. erlaubte Messritus die "einzige Ausdrucksweise" des Römischen Ritus. Der von Benedikt XVI. 2007 in größerem Umfang erlaubte außerordentliche Ritus darf nur noch unter engeren Auflagen gefeiert werden.
Laut dem neuen Motu Proprio "Traditionis custodes" (Hüter der Tradition) darf nur der Ortsbischof für seine Diözese den Gebrauch des von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlichten Messbuchs gestatten. Er allein bestimmt demnach Kirchen und Wochentage für die Feier nach dem alten Ritus; zudem beauftragt er die Priester, die mit Gläubigen so die Eucharistie feiern wollen.
Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden.
In einem Begleitbrief an die Bischöfe begründet Franziskus seine Entscheidung damit, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten seien. Eine 2020 erfolgte Umfrage zum außerordentlichen Ritus unter Bischöfen zeige dies. Die von Benedikt XVI. angebotene Erleichterung, so Franziskus, "wurde ausgenutzt, um Klüfte zu vergrößern, Divergenzen zu verstärken und Unstimmigkeiten zu fördern, die die Kirche verletzen" und sie der Gefahr der Spaltung aussetzten.
So gehe etwa der Gebrauch des alten Ritus oft einher mit Behauptungen, nur dieser entspreche der wahren katholischen Kirche; die Liturgiereform nach dem Zweites Vatikanischen Konzil (1962-1965) habe dagegen die katholische Tradition verraten. Solche Spaltungen, so der Papst, widersprächen nicht nur dem Konzil, sondern auch biblischer Lehre.
Laut dem neuen Erlass müssen Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollen, vom Bischof als dafür geeignet befunden werden. Sie sollen nicht nur des Lateinischen mächtig, sondern auch gute Seelsorger sein. Jene, die bislang schon im Ritus von 1962 feiern, brauchen eine erneute Erlaubnis vom Bischof. Künftig geweihte Priester benötigen über ihren Bischof eine Erlaubnis aus Rom.
Das neue, mit Datum vom 16. Juli unterzeichnete Motu Proprio tritt sofort in Kraft. Es setzt alle Bestimmungen früherer Erlasse außer Kraft, insofern sie dem neuen widersprechen. (kna/16.7.21)