Hallermann äußerte sich in einem Interview des Internetportals katholisch.de (Mittwoch) zum Inkrafttreten des reformierten kirchlichen Strafrechts Anfang Dezember. Die Reform hatte der Papst Anfang Juni verfügt.
Vermutete Rechtsverstöße in der Kirche anzeigen
Wie notwendig ein verändertes Prozessrecht sei, zeigt sich laut Hallermann am Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung. Die sei nun zwar im materiellen Strafrecht aufgenommen. Laut dem noch geltenden Prozessrecht aber komme der Beschuldigte "in die Verlegenheit, die eigene Unschuld zu beweisen", so der Kirchenrechtler. "Das läuft dem Unschuldsprinzip aber genau entgegen, nach dem die Schuld bewiesen werden muss."
Hallermann ermutigte die Gläubigen, "vermutete Rechtsverstöße in der Kirche anzuzeigen". Solches Rechtsbewusstsein fehle zu oft; das aber "ermöglicht Seelsorgern und Oberen viel Willkür". Die Kirche wolle "eine Rechtsgemeinschaft sein, in der auch die Ansprüche, die Gläubige gegenüber Seelsorgern haben, eingelöst werden können".
Urteile und ihre Begründungen veröffentlichen
Zudem sprach sich der Kirchenrechtler für mehr Transparenz bei kirchlichen Verfahren aus. Das grundsätzliche Gerechtigkeitsempfinden verlange, ähnliche Vergehen ähnlich zu bestrafen. Damit aber Richter dies sicherstellen und Betroffene es auch wahrnehmen könnten, so Hallermann, "braucht es eine Veröffentlichung von Urteilen und ihren Begründungen".