Vatikan aktualisiert Zuständigkeit der Glaubenskongregation

Ein notwendiger Schritt

Am Mittwoch tritt ein neues kirchliches Strafrecht in Kraft. Dies hatte die Aktualisierung notwendig gemacht. In diesem Zuge wurden auch Verfahrensfragen und Rechte von Angeklagten konkretisiert.

Über den Dächern des Vatikans / © Angelo Cordeschi (shutterstock)
Über den Dächern des Vatikans / © Angelo Cordeschi ( shutterstock )

Zum Inkrafttreten des neuen kirchlichen Strafrechts an diesem Mittwoch hat der Vatikan die entsprechende Zuständigkeit der Glaubenskongregation aktualisiert. Dabei geht es vor allem um Glaubensfragen, den Schutz der Sakramente sowie Fälle von Missbrauch durch Kleriker. Neue Vergehen werden nicht genannt.

Das am Dienstag vom Vatikan veröffentlichte Reskript aktualisiert Bestimmungen des Erlasses "Sacramentorum sanctitatis tutela" von 2001. Damals hatte Papst Johannes Paul II. (1978-2005) Fälle sexuellen Missbrauchs durch Kleriker in die Zuständigkeit der Glaubenskongregation verwiesen. Diese Bestimmungen wurden durch Benedikt XVI. 2010 verschärft.

Es geht um Verfahrensfragen und Rechte

In den jetzt veröffentlichten Normen werden insbesondere die Bezüge zur neuen Nummerierung der Kanones im Strafrecht des Codex Iuris Canonici aktualisiert. Auch soll künftig klarer unterschieden werden zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Die Einspruchsfristen für diese Gerichts- und Verwaltungsverfahren wurden vereinheitlicht.

Schließlich legen die neuen Bestimmungen genauer und einheitlicher fest, dass und wie Angeklagte in der Hauptverhandlung einen Rechtsbeistand erhalten. Damit soll das Recht auf Verteidigung besser gewährleistet sein.


Quelle:
KNA