In der Zeit um Weihnachten herum wollen die Finanzämter auf Mahnungen, Bußgeldbescheide und Außenprüfungen verzichten, wie die "Welt am Sonntag" in einer Umfrage von den Finanzministerien erfuhr.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Am längsten haben demnach die Bürger in Nordrhein-Westfalen Ruhe vor den Finanzbeamten. Hier werde vom 17. bis zum 31. Dezember unter anderem auf die Einleitung von Betriebsprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
Steuerrückerstattungen erfolgen
Auch in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gibt es der Umfrage zufolge einen verordneten "Weihnachtsfrieden". Steuerrückerstattungen seien davon aber nicht betroffen.