"Wenn es in dieser Pandemie um existenzielle Momente am Ende des Lebens geht und die Menschen in Leid und Trauer eines Beistands bedürfen, darf es keine unnötigen Beschränkungen für diese Hilfe geben", erklärte der Leiter der Kontaktstelle der katholische Kirche zu den politischen Institutionen in Sachsen, Daniel Frank, am Donnerstag in Dresden.
Mit Blick auf andere Lockerungen der neuen Verordnung, die am Freitag in Kraft tritt, sprach Frank von einer "unangemessenen Prioritätensetzung".
Beschränkungen aufheben
Kirchliche Trauerfeiern sind von der Teilnehmer-Begrenzung bereits seit Längerem ausgenommen. Der Leiter des Katholischen Büros forderte nun, die Beschränkung für sämtliche Begräbnisse aufzuheben: "Wir sehen eine Begrenzung der Personen bei Trauerfeiern als ultima ratio in einer pandemisch krisenhaften Situation."
Die Kirche trete "für alle ein, die unverhofft in seelische Bedrängnis angesichts des Todes eines Angehörigen kommen und in dieser bedrängenden Situation durch den Beistand von Familie und Freunden sowie einen begleitenden Ritus Kraft schöpfen oder sich in ihrer Trauer nicht alleingelassen fühlen".