Hintergrund ist die Aktion #OutInChurch, bei der sich zahlreiche queere Arbeitskräfte in der katholischen Kirche öffentlich geoutet hatten.
Eine solche Maxime gelte für Arbeitgeber in der Wirtschaft ebenso wie für die Kirche, betonte Hemel.
Der BKU unterstütze die Forderung, dass alle Menschen in der Kirche ohne Angst offen leben und arbeiten könnten. Eine Kirche, die sich auf die Botschaft Jesu Christi berufe, müsse jeder Form von Diskriminierung und Ausgrenzung entschieden entgegentreten. Es müsse geprüft werden, ob man das kirchliche Arbeitsrecht an dieser Stelle anpassen müsse.
Arbeitsrecht steht nach öffentlichen Coming Out im Fokus
Das Arbeitsrecht steht nach dem öffentlichen Coming Out im Fokus der Debatten. Die an der Aktion Beteiligten hatten ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität öffentlich gemacht, die nicht heterosexuellen Vorstellungen und auch nicht der Sexualmoral ihrer Kirche entspricht. Mehrere Bischöfe und Generalvikare hatten betont, das Arbeitsrecht müsse bei der "Bewertung der verschiedenen Lebensformen" weiterentwickelt werden.