Erzbistum Hamburg möchte Beteiligung der Bundesländer

"Von Anfang an mit an den Tisch"

Das Erzbistum Hamburg fordert bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle eine stärkere Einbindung der Bundesländer. Sollte die Bundesregierung die Aufarbeitung in der Kirche fördern, sollen die Länder mit einbezogen werden.

Mariendom in Hamburg / © Maria Feck (KNA)
Mariendom in Hamburg / © Maria Feck ( KNA )

"Wenn die Bundesregierung sich vornimmt, die Aufarbeitung strukturierter sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter anderem in der Kirche aktiv zu fördern, dann müssen von Anfang an die Länder mit an den Tisch", sagte die Leiterin der Katholischen Büros in Schleswig-Holstein und Hamburg, Beate Bäumer, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Kiel. Sie ist die Kontaktperson des Erzbistums zu den Regierungen der beiden Länder.

Die 2020 getroffene Absprache war ohne Einbeziehung der Länder

Ein Regierungssprecher hatte am Montag bekräftigt, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf eine klare Aufklärung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche dränge. Ähnlich hatte sich eine Regierungssprecherin bereits vor rund zehn Tagen entsprechend geäußert. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass das Thema keine rein innere Angelegenheit der Kirche sei.

Bäumer kritisierte, dass die 2020 getroffene Absprache zwischen dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Deutschen Bischofskonferenz ohne Einbeziehung der Länder stattgefunden habe. Dieses Vorgehen dürfe sich nicht wiederholen. "Die Aufarbeitung muss vor Ort stattfinden. Und deswegen braucht es ein enges Miteinander der Diözesen mit den Landesregierungen, damit die Sache gelingt. Planspiele in Berlin helfen da nicht weiter", so die Leiterin der beiden Katholischen Büros.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte als erste Institution in Deutschland eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung geschlossen. Sie sieht unter anderem die Einrichtung unabhängiger Aufarbeitungskommissionen in den bundesweit 27 katholischen Bistümern vor.

Gesetzliche Grundlage mit Berichtspflicht

Bei der Errichtung dieser Aufarbeitungskommissionen seien die Konsequenzen der fehlenden Einbeziehung der Länder derzeit zu spüren, so Bäumer. Es sei allein dem "guten Miteinander" vor Ort in den Ländern zu verdanken, dass die Kommissionen schon arbeiteten oder in Kürze damit begännen.

Mit Blick auf eine stärkere staatliche Beteiligung befürworten der scheidende Beauftragte Rörig und der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, eine Aufwertung der bundesweiten unabhängigen Aufarbeitungskommission, die Rörig 2016 eingerichtet hatte. Sie solle wie das Amt des Missbrauchsbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage mit Berichtspflicht gestellt werden.

Quelle:
KNA