Über den Fall berichtet die Zeitung "Corriere della Sera" (Donnerstag). Laut Anklageschrift soll der in Großbritannien lebende Torzi den Vatikan im Zusammenhang mit dem Kauf einer Luxusimmobilie in London um 15 Millionen Euro geprellt haben.
Da der Heilige Stuhl kein Auslieferungsabkommen mit Großbritannien hat, versuchte die vatikanische Strafverfolgung dies über die italienische Staatsanwaltschaft zu erreichen. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft in Rom Ermittlungen gegen Torzi aufgenommen hatte, wurde dieser nach Italien ausgeliefert.
Prozess soll am 18. Februar fortgeführt werden
Doch seine Verteidiger argumentierten, dem zuständigen Richter hätten zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht alle Unterlagen über ihren Mandanten vorgelegen. Nach einer Rückverweisung des Falls durch den Obersten Gerichtshof entschied ein Berufungsgericht in Rom nun zugunsten Torzis.
Der vatikanische Strafprozess zum Finanzskandal im Staatssekretariat soll am 18. Februar weitergeführt werden. Damit die Hauptverhandlung beginnen kann, sollte die Strafverfolgung auf Anweisung des Vorsitzenden Richters Giuseppe Pigantone bis zum 31. Januar der Verteidigung sämtliche Ermittlungsakten zukommen lassen.
Wie die römische Zeitung "Il Messaggero" (Donnerstag) berichtet, haben sich Anwälte der Verteidigung beschwert, bis zum Stichtag am Montag hätten sie noch immer nicht alle Unterlagen erhalten.