Kommentar zur Vollversammlung des Synodalen Weges

"Kann man zur Selbstverpflichtung verpflichten?"

DOMRADIO.DE-Redakteur Renardo Schlegelmilch war in Frankfurt bei der dritten Vollversammlung des Reformprozesses Synodaler Weg dabei. Der soll ein Befreiungsschlag für die krisengeschüttelte Kirche sein. Aber ist er das?

Autor/in:
Renardo Schlegelmilch
Teilnehmer bei der dritten Synodalversammlung in Frankfurt
Teilnehmer bei der dritten Synodalversammlung in Frankfurt
Renardo Schlegelmilch / © Martin Biallas (DR)
Renardo Schlegelmilch / © Martin Biallas ( DR )

Hat der Synodale Weg für eine Erneuerung der Kirche in Deutschland genug Schlagkraft? Wenn es nach den Synodalen geht, auf jeden Fall!

Frauenweihe, Zölibat, Homosexualität, Arbeitsrecht – in den strittigen Punkten votiert eine überwiegende Mehrheit für Reformen. Die scheinen auch nötig zum Überleben der Institution. In Scharen kehren die Gläubigen ihrer Kirche den Rücken. Die gewünschten Reformen sind aber nicht so einfach umzusetzen, wie es sich viele innerhalb und außerhalb der Kirche wünschen.

Der Vatikan redet ein Wörtchen mit

In der Kirche werden Entscheidungen nicht einfach nach Mehrheitsbeschluss getroffen, auch wenn wir es uns als demokratisch denkende Menschen wünschen würden.
Beispiel: Das synodale Plenum hat eine demokratische Beteiligung des Gottesvolkes bei der Bischofswahl beschlossen. Ein deutliches Zeichen für Machtbeschränkung und Volksbeteiligung. Der Teufel steckt allerdings hier im Detail. Vor Ort und im Vatikan.

Bischof Georg Bätzing
Bischof Georg Bätzing

Die aktuelle Idee der Bischofswahl fußt nämlich auf einer Selbstverpflichtung der örtlichen Domkapitel, der offiziellen Wahlgremien, sich an eine vorab demokratisch getroffene Entscheidung zu binden. "Kann man zu einer Selbstverpflichtung verpflichten?" Provokante Frage an Bischof Bätzing in der  Abschlusspressekonferenz. "Ich kann das nur für mein eigenes Bistum umsetzen", gesteht Bätzing. Er setze auf die Überzeugungskraft der Argumente und die Zeichen der Zeit, dass seine Amtsbrüder diesen Beschluss in ihren Bistümern in die Tat umsetzen. Die Bischöfe, die im Plenum gegen dieses neue Wahlrecht gestimmt haben, wird er damit nicht überzeugen können.

Nuntius als Spielverderber?

Das Problem sitzt aber auch im Vatikan. Dass der deutsche Reformprozess dort mit gemischten Gefühlen gesehen wird, ist kein Geheimnis. So betonte auch der Papstbotschafter in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, in Frankfurt erneut, dass sich der Papst gegen "Parlamentarismus" verwehre und auf eine "Unterscheidung der Geister“ setze.

Papst-Botschafter Nicola Eterovic bei der dritten Synodalversammlung in Frankfurt / © Maximilian von Lachner (SW)
Papst-Botschafter Nicola Eterovic bei der dritten Synodalversammlung in Frankfurt / © Maximilian von Lachner ( SW )

Die theologisch bedeutende und finanziell mächtige deutsche Teilkirche hat zwar großen Einfluss in Rom, aber auch sowieso schon Sonderrechte, die nicht allen gefallen. So ist die Bischofswahl durch das Domkapitel eine internationale Ausnahmesituation, die historisch begründet ist und selbst in Deutschland nicht überall gilt (Bayern macht die Ausnahme). Wenn der Synodale Weg nun beschließt, dass dieses Sonderrecht noch ausgedehnt wird, wird das den Unmut über die deutschen Reformen nicht schmälern, auch wenn rein kirchenrechtlich die Konkordate, die Verträge der Bundesländer mit dem Vatikan, nicht angegangen werden.
Ob die Reformen, die der Synodale Weg beschlossen hat und beschließen will, also umgesetzt werden, hängt von mehr ab als dem Votum der Delegierten, so überwältigend die Mehrheit dort auch sein mag. Ein Zeichen hat die Synodalversammlung damit in schwierigen Zeiten definitiv gesetzt, aber ob es genug Kraft hat die Kirche zu verändern, steht in den Sternen.

 

Quelle:
KNA
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