Keine Grundrechte für Affen in der Schweiz

Juristisches Experiment gescheitert

Mit über 75 Prozent Nein-Stimmen hat der Schweizer Kanton Basel-Stadt am Sonntag die sogenannte Primaten-Initiative abgelehnt. Schon im Vorfeld gab es Kritik.

Eine menschliche Hand und die Hand eines Primaten / © David Carillet (shutterstock)
Eine menschliche Hand und die Hand eines Primaten / © David Carillet ( shutterstock )

Damit ist ein juristisches Experiment gescheitert, das Grundrechte für Affen gefordert hatte, wie das Schweizer Fernsehen berichtet. Bürgerliche Parteien, Wirtschaftsvertreter und der Basler Zoo setzten sich durch. Für die Initiatoren, die Denkfabrik Sentience Politics, ist das Ergebnis eine deutliche Niederlage.

Dass mit Basel-Stadt der erste Schweizer Kanton über ein solches Anliegen abstimmte, war kein Zufall. Der Stadtkanton wurde von den Initiatoren ausgewählt, weil es dort einen Zoo gibt, der Affen hält, ebenso große Pharma-Firmen, die in der Vergangenheit an Primaten geforscht haben. Die Initiatoren hatten gehofft, dass Basel ein Vorbild werden könnte, dem andere folgen könnten.

Kritik regte sich bereits im Vorfeld

Der Abstimmungstext fragte, ob ein Artikel der Kantonalverfassung um ein "Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit" ergänzt wird. Bei einer Annahme der Initiative wäre der Kanton Basel-Stadt weltweit die erste staatliche Gebietskörperschaft mit entsprechenden Verfassungsgrundsätzen geworden.

Mitentscheidend für das klare Nein dürfte laut Bericht Unklarheit über die möglichen Folgen der Initiative gewesen sein. Laut dem Text hätte die Neuerung nur Primaten betroffen, die in Kantonsbesitz sind. Der Kanton besitzt freilich gar keine Affen; der Zoo Basel ist privatrechtlich organisiert. Kritiker hatten zudem im Vorfeld gefragt, warum Primaten gegenüber anderen Tierarten rechtlich bessergestellt werden sollten, etwa gegenüber den ebenfalls intelligenten Schweinen.

Quelle:
KNA