Das bestätigte ein Sprecher der Polizei der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch auf Anfrage. Der Fall liege etwa vier Jahrzehnte zurück. Der betroffene Junge sei damals minderjährig gewesen.
Kirchliche Untersuchung nach staatlichen Ermittlungen
Die Ermittlungen lägen der Staatsanwaltschaft noch nicht vor, so die Polizei. Im weiteren Verlauf müsse diese prüfen, ob Verjährungsfristen vorliegen. Daher werde von weiteren Auskünften zu dem Beschuldigten abgesehen.
Das Bistum Münster berichtete am Mittwoch auf seiner Internetseite von den Ermittlungen. Der diözesane Interventionsbeauftragte sei vergangenen Freitag von der Polizei informiert worden. Die Diözese hat dem Priester nach eigenen Angaben daraufhin die Ausübung aller priesterlichen Dienste untersagt. Eine kirchliche Untersuchung werde erst nach Abschluss der staatlichen Ermittlungen starten.