Derzeit würden "gezielte Reformmaßnahmen" geprüft, die "Verhütung und Bekämpfung von Straftaten zu stärken" und auf "die wachsende Nachfrage nach Gerechtigkeit" im Vatikanstaat zu reagieren. In seiner Rede zur Eröffnung des 93. Gerichtsjahres des Gerichtshofs des Vatikan am Samstag verwies der Papst auf bereits erfolgte Reformschritte. Dazu zählt etwa die Gleichstellung aller Kirchenglieder - auch von Kardinälen - vor vatikanischen Gerichten.
Änderungen in der vatikanischen Straf- und Prozessordnung
Mit gezielten Änderungen und Ergänzungen habe er "auf einen gewissen Aktualisierungsbedarf des Rechtsrahmens" reagiert, "der die Überwindung nicht mehr zeitgemäßer Strukturen erforderte", so Franziskus. Zugleich ordnete er bereits erfolgte wie geplante Änderungen in der vatikanischen Straf- und Prozessordnung ein in weitere Reformen bei Verwaltung, Wirtschaft und Finanzen.
Aufgrund dieser vielfältigen Reformen werde die Arbeit der vatikanischen Justiz noch zunehmen, prognostizierte Franziskus. Die Änderungen sollten einerseits internationalen Standards, etwa für Wirtschaft und Finanzen, entsprechen. Andererseits gehe es um das "grundsätzliche Bedürfnis der Kirche, ihre gesamten Strukturen einem zunehmend evangeliumsgemäßen Stil anzupassen".
Papst: staatliche Gesetze ergänzend beachten
In Anwesenheit von Vertretern hoher kirchlicher wie vatikanischer Gerichte, unter anderen von Gerichtshofspräsident Giuseppe Pignatone und des Strafverfolgers Gian Piero Milano sowie Gästen der italienischen Justiz, betonte Franziskus zudem den juristischen Gesichtspunkt der Billigkeit. Diese werden "klugerweise als Gerechtigkeit des Einzelfalls definiert".
Zugleich erinnerte der Papst daran, dass in Angelegenheiten, die nicht durch das Kirchenrecht und andere kirchliche Rechtsquellen abgedeckt sind, "die Gesetze und anderen normativen Akte des italienischen Staates ergänzend und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen vatikanischen Autorität beachtet werden". Dies gelte, solange sie weder dem vatikanischen Eigenrecht, dem allgemeinen kanonischen Recht noch den Normen der Lateranverträge und der nachfolgenden Abkommen widersprechen.