Das vatikanische Strafrecht entspricht in großen Teilen dem alten italienischen Strafrecht von 1889, dem sogenannten Codice Zanardelli. Dieses Gesetzeswerk hatte der Vatikanstaat bei seiner Gründung 1929 übernommen.
Damit ist es nach Aussage von Experten ein vorrangig "inquisitorisches System", in dem der Richter eine prominentere Rolle spielt und sich stark in die Beweisführung einmischen kann. Zudem wird bei Strafprozessen im Vatikanstaat mehr schriftlich und weniger mündlich verhandelt als in anderen Ländern.
Während des Prozesses können sich die Beklagten von ihren Anwälten vertreten lassen. Grundsätzlich sind die Strafprozesse nicht öffentlich, in Ausnahmefällen werden aber Medienvertreter zugelassen. Einer der ersten international beachteten Strafprozesse mit Medienpräsenz war im Herbst 2012 der Prozess gegen den päpstlichen Kammerdiener Paolo Gabriele. Er wurde wegen der Entwendung vertraulicher Dokumente aus der Wohnung des Papstes zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt und nach zwei Monaten, die er in einer vatikanischen Gefängniszelle verbrachte, von Papst Benedikt XVI. begnadigt.
Anpassungen des vatikanischen Strafrechts gab es zuletzt im Juni 2021 mit Wirkung ab Dezember. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem die Strafgesetze zum Schutz von Minderjährigen und zur Ahndung von Geldwäsche und Korruption verschärft. (KNA, 25.7.21)