Vielmehr sollten die Fälle in den jeweiligen Bistümern bearbeitet werden. Der Betroffenenbeirat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) anhand von Anträgen der Betroffenen entscheide ohne mit den Personen selbst geredet zu haben. "Die Opfer sind Nummern in einem anonymisierten Verfahren, das klinisch rein und sachlich nüchtern Menschen mit einer finanziellen Summe abspeist."
Die Anfang vergangenen Jahres eingerichtete UKA legt die Höhe der Zahlungen fest, die Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche erhalten, und leitet die Auszahlung in die Wege. Wiederholt hatte es Kritik von Betroffenen an dem Verfahren gegeben.
Verfahrensweg nicht nachvollziehbar
Mit Stand vom 28. Februar gingen insgesamt 1.664 Anträge bei der UKA ein; 794 wurden entschieden, davon allein im Februar fast 110 Anträge.
Das Würzburger Gremium mahnte, dass Langzeitfolgen und daraus resultierender Behandlungsbedarf, etwa Therapien und Medikamente, in die Bewertung einfließen müssten. Der Verfahrensweg sei nicht nachvollziehbar. Der Beirat habe Bescheide vorliegen, in denen beim selben Täter mit vergleichbaren Misshandlungen die Anerkennungsleistungen um 13.500 Euro auseinanderlägen.
Beschwerden an die UKA würden so gut wie nicht beantwortet. Viele Betroffene würden durch das Verfahren retraumatisiert.