Bischof Burger plädiert für Veränderungen im Arbeitsrecht

Kirche darf kein Raum der Angst sein

Erzbischof Stephan Burger hat sich für Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht ausgesprochen. Kirche dürfe kein "Raum der Angst" sein, so Burger. Er gehört der bundesweiten bischöflichen Arbeitsgruppe an, die über Reformen berät.

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz (KNA)
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Freiburger Erzbischof äußerte dies am Freitag nach einem Treffen mit queeren und homosexuellen Aktivisten der Initiativen #OutInChurch und "Katholisch ohne Angst". Er betonte, die arbeitsrechtlichen Vorschriften seien seit 2015 bereits teilweise geöffnet worden, "wir können dort aber nicht stehenbleiben".

Kirchenrecht und Forderungen nach Liberalisierung

Das katholische Kirchenrecht stellt an eine Anstellung in Seelsorge und Glaubensverkündung oder auch in Kitas und Kindergärten hohe Ansprüche. Gefordert wird Loyalität zur kirchlichen Lehre, auch im Privaten. So können gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder eine zweite Heirat nach Scheidung Anstellungshindernisse sein. Homosexuelle, Queere und Transpersonen fordern eine Liberalisierung.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA