Das bestätigte das Erzbistum am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Bei der Zahlung der Gelder seien die Aufsichts- und Kontrollgremien der Erzdiözese nicht eingebunden worden. Dies sei auch nicht nötig gewesen.
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst über den Vorgang berichtet. Demnach machte der Priester die Schulden teilweise bei Glücksspielen. Das Erzbistum gab an, es habe die Summe von exakt 493.697,82 Euro in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 in fünf Tranchen beglichen.
Dieses Geld stammte aus dem sogenannten BB-Fonds, aus dem auch Missbrauchsbetroffene Anerkennungszahlungen erhalten. Der Topf wird ebenfalls mit verwendet zur Finanzierung der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), die als ein wichtiges Projekt von Kardinal Rainer Maria Woelki gilt. Nach KNA-Recherchen reichen diese Gelder für die KHKT aber bei weitem nicht aus.
Weitere 650.000 Euro Steuern und Zinsen
Aktuelle Verantwortungsträger im Erzbistum hätten den Vorgang um die Schulden des Geistlichen prüfen lassen, hieß es weiter. Im Anschluss habe man die Steueranmeldungen für die Zahlungen berichtigt und 650.000 Euro an Lohnsteuer sowie Zinsen nachgezahlt. Diese Gelder seien dem Personalkostenbudget entnommen worden.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisierte im "Kölner Stadt-Anzeiger", dass das Erzbistum keine Kontrollgremien einband. Er sprach von "erschreckender Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen". Das Agieren der Bistumsleitung sei hier "eindeutig rechtswidrig".
Schüller bezog sich auf das Kirchenrecht, genauer auf eine Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002. Diese bestimme, dass beim "Einstehen für fremde Verbindlichkeiten" - unabhängig von deren Höhe - die Aufsichtsgremien eingebunden werden müssten. Das Erzbistum widersprach dieser Darstellung.
Auch in Zukunft Einzelfallprüfung
Das Erzbistum Köln sieht sich bereits in einem anderen Vorgang dem Verdacht ausgesetzt, wichtige Gremien nicht ordnungsgemäß eingebunden zu haben. Hier geht es um die Zahlungen an PR-Experten und Juristen im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung. Sie belaufen sich insgesamt auf 2,8 Millionen Euro.
Zum aktuellen Fall erklärte das Erzbistum weiter, man bemühe sich, Priester, die in Not geraten seien, im Rahmen der Fürsorgepflicht zu unterstützen. Wie dies im Einzelnen aussehe, sei jeweils vom konkreten Einzelfall abhängig: "Wir gehen davon aus, dass ein solcher Fall heute so nicht mehr auftreten kann, da wir aus dem Fall gelernt haben und der Kontakt zwischen der Personalabteilung und den Geistlichen heute intensiver und besser geordnet ist."