Schutz auch nach Fahnenflucht: In einem gemeinsamen Appell fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis Bundestag und Bundesregierung auf, russischen, belarussischen und ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren. Denn nach derzeitigem Stand müssten geflüchtete Verweigerer aus den Ländern, die am Krieg in der Ukraine beteiligt sind, in ein Asylverfahren mit ungewissem Ausgang gehen.
"Es gibt keinen heiligen Krieg"
Es ist ein Anliegen, das der mitteldeutsche Landesbischof und Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Friedrich Kramer, gut nachvollziehen kann. Aus christlicher Sicht müsse grundsätzlich klargestellt werden, dass es einen guten und gerechten oder gar "heiligen" Krieg nicht geben könne.
"Weil eine Frage ist, wie man wieder rauskommt aus dem Krieg. Es gibt im Krieg immer nur falsch und falscher. Wer keine Waffen liefert, macht sich schuldig, wer Waffen liefert, macht sich genauso schuldig."
"Selbstverteidigungsrecht hat Grenzen"
Ähnlich sieht das der katholische Theologe Ulrich Pöner, Bereichsleiter Weltkirche bei der Deutschen Bischofskonferenz. Auch nach katholischer Ethik sei das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine nur in bestimmten Grenzen erlaubt.
"Ich muss ungerecht angegriffen worden sein. Mein Widerstand gegen diese ungerechte Gewalt muss Aussicht auf Erfolg haben. Die Opfer, die ich in Kauf nehme, müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Ziel stehen. Und ich muss eine begründete Vorstellung davon haben, wie die Situation sich darstellt nach dem Ende eines gewaltsamen Konfliktes."
Kramer fordert zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bei allen Kriegsgegnern. "Es ist ein völkerrechtswidriger Krieg, da sind wir uns alle einig. Bevor sich die Bundeswehr etwa an einem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligt, gilt nach unserer Verfassung sogar die Pflicht der Soldaten, sich zu verweigern", betont Kramer. "Diese Möglichkeit ist weder in der Ukraine noch in Russland gegeben. Es gibt in der russischen Verfassung zwar die Möglichkeit, den Wehrdienst zu verweigern, aber bevor man beim Kriegsdienst ist."
Kirche: Deserteuren Asyl gewähren
In der Ukraine dürften nur bestimmte Christen den Kriegsdienst verweigern, etwa Reformierte oder Zeugen Jehovas, kritisiert der EKD-Friedensbeauftragte.
"Die Orthodoxen, also die meisten, dürfen das nicht. Es ist ein Riesenproblem, dass Orthodoxe auf Orthodoxe schießen, die sagen, ich erschieße nicht meine Verwandten. Deswegen müssen sie fliehen", so Kramer. Für ihn steht Deutschland daher in der Pflicht, die Gewissensnot der Wehrdienstverweigerer anzuerkennen und ihnen Asyl zu gewähren.
"Recht auf Gewissensfreiheit"
So ist auch die katholische Position. "Das Recht auf Wehrdienstverweigerung argumentiert mit einem grundrechtlichen, vielleicht menschenrechtlichen Anspruch. Dass ein Staat sich
verteidigen darf, bedeutet nicht, dass er seine einzelnen Bürger zwingen darf, an Gewaltmaßnahmen teilzunehmen", sagt Theologe Pöner. "Das gründet im Recht auf Gewissensfreiheit. Man muss davon ausgehen, dass die russischen Soldaten gezwungenermaßen, ohne dass sie das richtig verstehen, in einem Angriffskrieg einbezogen sind. Einem Angriffskrieg darf ich mich aus moralischen, aus Gewissensgründen immer verweigern, muss es vielleicht tun".
Aber wenn alle Männer in der Ukraine den Wehrdienst verweigern würden, wer sollte dann noch Putins Aggression stoppen? Er rufe mit seiner Haltung nicht zur Massendesertation auf, so Kramer.
Es gehe um die persönliche Not weniger Einzelner: "Diese Idee, alle Männer müssen stark sein und kämpfen, das ist doch Humbug, das ist militaristisches Denken." Würde Kramer als ehemaliger DDR-Bausoldat selbst eine Waffe in die Hand nehmen, wenn Russland Deutschland angreift? Er wäre bereit, für die Demokratie zu sterben – auch in Form von zivilem Widerstand, stellt Kramer klar: "Aber ich bin nicht bereit, für die Demokratie zu töten."