Es geht um die Frage, ob der Weihbischof verhandlungsfähig ist oder nicht. Derzeit laufe eine Frist zur Stellungnahme, erklärte Lorenz gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA). Danach werde "möglicherweise" die Hauptverhandlung gegen Bündgens terminiert.
Strafbefehl wegen Veruntreuung
Im Juli hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Weihbischof wegen Veruntreuung von 128.000 Euro erlassen, die er von einer dementen Bekannten genommen haben soll. Demnach erhält er eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Bündgens Verteidiger Christof Püschel legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Normalerweise kommt es nun zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, bei der der Angeklagte vor Gericht erscheinen muss. Bei der Verkündigung des Strafbefehls im Juli hatte Bündgens wegen gesundheitlicher Gründe noch gefehlt.
Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Dem Weihbischof könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen.