Die Zustimmung im Bundestag gilt als sicher. Inhaltlich untersagt der Paragraf 219a das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.
Leichterer Zugang zu fachlichen Informationen
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nach Angaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erreichen, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs bereitstellen. Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.
SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf reformiert und leicht gelockert worden. Die Union hatte sich gegen eine Streichung ausgesprochen. Auch die Kirchen sind dagegen.