Die Anpassung des Leitfadens geschah vor dem Hintergrund etlicher Reformen in den vergangenen Monaten. So trat im Dezember ein neues kirchliches Strafrecht in Kraft. Zudem gilt seit Monatsbeginn die neue Kurienverfassung "Praedicate evangelium".
Hilfestellung für Mitarbeitende
Das "Vademecum" war im Juli 2020 in erster Auflage veröffentlicht worden. Es ist als unverbindliche Hilfestellung für Mitarbeiter der kirchlichen Rechtspflege gedacht und legt Schritt für Schritt die Verfahrenswege bei sexuellen Vergehen von Klerikern an Minderjährigen dar. Der Text richtet sich vor allem an solche Bistümer und Ordensgemeinschaften, in denen es an kirchenrechtlicher Fachkenntnis und einer entsprechenden Rechtspraxis fehlt.