Die Verhandlungstermine für Weihbischof Johannes Bündgens sind für den 7., 13. und 14. Oktober angesetzt, wie das Amtsgericht Kerpen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mitteilte.
Bereits im Juli 2021 hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Weihbischof wegen Veruntreuung von 128.000 Euro erlassen, die er von einer dementen Bekannten genommen haben soll. Demnach erhält er eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.
Bündgens blieb Gerichtssaal fern
Bei der Verkündigung des Strafbefehls im Juli fehlte der Weihbischof wegen gesundheitlicher Gründe. Bündgens Verteidiger Christof Püschel legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, woraufhin ein Sachverständiger den Gesundheitszustand und die Verhandlungsfähigkeit des Geistlichen begutachtete. Nun muss Bündgens vor Gericht erscheinen.
Bischöfliche Ämter ruhen
Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Dem Weihbischof könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen.