Zu weiteren Terminen konnte sich eine Sprecherin nicht äußern. Die Kölner Staatsanwaltschaft hält dem 65-jährigen Geistlichen vor, von einer dementen Bekannten 143.000 Euro veruntreut zu haben. Der Prozess sollte bereits vergangenen Oktober starten. Nach einer Krankheit war Bündgens jedoch damals nicht verhandlungsfähig.
Betreuer hatte Überweisungen bemerkt
Die Staatsanwaltschaft hatte Bündgens im Oktober 2019 angeklagt. Zunächst war von knapp 128.000 Euro die Rede, später von weiteren 15.000 Euro. Bündgens soll das Geld von einer älteren Dame aus Kerpen angenommen haben, die möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig war und inzwischen verstorben ist.
Die Frau hatte Bündgens schon länger gekannt und ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Dem zwischenzeitlich eingesetzten Betreuer waren die Überweisungen aufgefallen
Ist Bündgens Erbe der Seniorin?
Der Weihbischof gab an, der Frau als Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt zu haben, die er für 600.000 Euro erworbenen hatte. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand seiner Bekannten verschlechtert habe. Laut Amtsgericht zahlte der Weihbischof das Geld der Frau in der Zwischenzeit komplett zurück.
Zu einem zweiten Verfahren gegen Bündgens gab das Amtsgericht am Mittwoch zunächst keine weiteren Informationen. Darin soll geklärt werden, ob der Weihbischof der rechtmäßige Erbe der Seniorin ist, die vergangenen Sommer verstarb.
Bischof Dieser will vollständige Aufklärung
Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über den Vorwurf geäußert und drang auf vollständige Aufklärung.