Anwalt will Missbrauchstäter H. unter Betreuung stellen

Nach Entlassung aus dem Klerikerstand

Der frühere Priester Peter H. soll nach dem Willen eines Anwalts von Missbrauchsbetroffenen unter Betreuung gestellt werden. Einen entsprechenden Antrag habe der Berliner Jurist Andreas Schulz beim Amtsgericht Essen gestellt.

Akten auf einem Tisch / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten auf einem Tisch / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dies sei nötig, um die "permanent ausgehende Gefahr des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil von minderjährigen Kindern in seiner Umgebung zu reduzieren", berichteten das Recherchenetzwerk "Correctiv", die Wochenzeitung "Die Zeit" und der Bayerische Rundfunk (BR) am Dienstag unter Berufung auf ihnen vorliegende Unterlagen.

Keine Bestätigung gegenüber der Presse

Der Sprecher des Amtsgerichts Essen, Michael Schütz, wollte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Eingang des Antrags nicht bestätigen. Betreuungsverfahren unterlägen dem "Kernbereich der Persönlichkeit der Beteiligten", weshalb er dazu gegenüber der Presse keine Angaben machen könne.

Grundsätzlich diene eine Betreuung aber dem Schutz und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und nicht dazu, die Gesellschaft vor diesen Personen zu schützen. Für gefährliche Menschen gebe es andere Rechtsinstrumente wie etwa die Anordnung einer Führungsaufsicht.

Collarhemd eines Priesters / © LightField Studios (shutterstock)
Collarhemd eines Priesters / © LightField Studios ( shutterstock )

Der aus dem Bistum Essen stammende ehemalige Geistliche verging sich an Minderjährigen an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern. Bisher haben sich rund 30 Betroffene gemeldet.

Mitte Juni wurde bekannt, dass der Vatikan Peter H. auf dessen Antrag hin aus dem Klerikerstand entlassen hat. Das Ruhrbistum äußerte Bedenken gegen diesen Schritt, weil so keine Kontrolle mehr möglich sei.

Entlassung aus dem Klerikerstand

Der ehemalige Geistliche wurde in den 1970er Jahren im Bistum Essen übergriffig. Er wurde zu einer Therapie nach München geschickt.

Joseph Ratzinger im Jahr 1977 / © N.N. (KNA)
Joseph Ratzinger im Jahr 1977 / © N.N. ( KNA )

Als darüber im Erzbistum München und Freising beraten wurde, war der damalige Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., anwesend. Kurz darauf wurde H. wieder in der Gemeindeseelsorge eingesetzt. 1986 erhielt er wegen Missbrauchs mehrerer Jungen eine Bewährungsstrafe. Trotzdem kam er erneut in die Pfarrseelsorge und wurde erst 2010 von seinen Ämtern entbunden.

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck beorderte H. 2020 von Bayern nach Essen zurück, um ihn dort engmaschig kontrollieren zu lassen und so weitere Taten zu verhindern. Die Entlassung von H. aus dem Klerikerstand sehe er "nicht ohne Sorge", schrieb Overbeck laut Bistum Essen an den Vatikan.

Hintergrund: Entlassung aus dem Klerikerstand 

Die Entlassung aus dem Klerikerstand wird umgangssprachlich als "Laisierung" bezeichnet. Sie kann etwa vor einer Heirat auf Antrag des Betroffenen erfolgen. Bei schweren Vergehen von Geistlichen ist sie im katholischen Kirchenrecht die Höchststrafe.

Symbolbild Priester / © Yeti studio (shutterstock)

 

Quelle:
KNA