Anlass für die Änderung, so der Papst, sei die Anfang Juni in Kraft getretenene Kurienreform "Praedicate evangelium".
Das neue, zwei Seiten umfassende Motu proprio "Ad charisma tuendum" (Zum Schutz des Charismas) ändert entsprechende Ausführungen jener Konstitution "Ut sit" von 1982, mit der Papst Johannes Paul II. (1978-2005) das Opus Dei (Werk Gottes) zur bisher einzigen Personalprälatur erhob. Diese ist ein klerikaler Zweckverband zur "angemessenen Verteilung" von Priestern oder für "besondere seelsorgliche oder missionarische Werke".
Von vier Prälaten zwei Titularbischöfe ernannt
Gegründet wurde das Opus Dei 1928 vom spanischen Priester Jose Maria Escriva de Balaguer y Albas (1902-1975). Der Organisation gehören heute Priester, ledige Männer und Frauen wie auch verheiratete Laien an.
Um das ursprüngliche Charisma der Bewegung zu schützen, verfügt Franziskus nun, "dass zum Schutz der besonderen Gabe des Geistes eine Leitungsform erforderlich ist, die mehr auf dem Charisma als auf hierarchischer Autorität beruht. Daher wird der Prälat nicht mit dem Bischofsamt geehrt."
Von den bisherigen vier Prälaten des Opus Dei hatte Papst Johannes Paul II. zwei zu Titularbischöfen ernannt: Alvaro del Portillo (1975-1982) und Javier Echevarria (1994-2016).
Erlass soll am 4. August in Kraft treten
Der Gründer Escriva de Balaguer und der jetzige Leiter, Fernando Ocariz Brana, erhielten die Bischofswürde nicht.
Alle anhängigen Angelegenheiten, welche die Prälatur des Opus Dei betreffen und die noch bei der Bischofsbehörde liegen, sollen ab sofort von jener für den Klerus übernommen werden. Der neue Erlass soll am 4. August in Kraft treten. Das Opus Dei selber soll seine Statuten den neuen Vorgaben anpassen.