Arbeitsgericht lehnt Klage von Erzbistums-Mitarbeiterin ab

Kein beamtenähnliches Dienstverhältnis

Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage einer leitenden Mitarbeiterin des Erzbistums Köln gegen ihren Arbeitgeber abgewiesen. Die Frau verlangte eine beamtenähnliche Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses.

Gesetzbuch (Symbolbild) / © Bodo Schackow (dpa)
Gesetzbuch (Symbolbild) / © Bodo Schackow ( dpa )

In einer entsprechenden Ordnung des Erzbistums sei zwar festgeschrieben, dass leitende Mitarbeitende nach drei Jahren solch ein Dienstverhältnis erhalten können, sagte Gerichtssprecher Frederik Brand am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Über den Fall der Frau habe die Erzdiözese jedoch noch nicht entschieden. Der Arbeitgeber könne ein beamtenähnliches Dienstverhältnis zusagen - er müsse es aber nicht.

Quelle:
KNA