So heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing.
Stetter-Karp, die auch Co-Präsidentin des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg ist, missbrauche ihre Ämter, um die "angebliche Gleichsetzbarkeit des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Rechts auf Leben des ungeborenen Kindes zu bewerben".
Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt"
Die Präsidentin des höchsten repräsentativen Gremiums des deutschen Laien-Katholizismus hatte sich in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" gegen Forderungen aus der Politik nach einer weiteren Liberalisierung der Abtreibung gewandt: "Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden."
Zugleich hatte sie erklärt, für eine ergebnisoffene Entscheidung schwangerer Frauen sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Insbesondere im ländlichen Raum sei das derzeit aber nicht der Fall.
Diese Äußerung wird innerkirchlich stark kritisiert, unter anderem als "Abkehr von der katholischen Lehre", die Abtreibung grundsätzlich ablehnt. Die Unterzeichner des Briefs an Bätzing sprechen von einer "Ungeheuerlichkeit" für alle gläubigen Katholiken.
Vorwürfe an Bischof Bätzing
Zudem werfen sie dem Bischof vor, dass er sich zu den umstrittenen Aussagen bisher nicht öffentlich geäußert habe und wohl "zur Tagesordnung übergehen" wolle. Sie empfänden es als "unerträglich", wenn der Vorsitzende der Bischofskonferenz an der Seite der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Gespräche im Vatikan führen sollte.
Die Initiative Maria 1.0 versteht sich als Zusammenschluss, der sich für die Treue zum päpstlichen Lehramt einsetzt. Bereits Mitte Juli hatte sie den Rücktritt der ZdK-Präsidentin gefordert. Eigenen Angaben zufolge hatte sie den jetzt veröffentlichten Brief am 3. August an Bätzing geschickt, aber bisher keine Antwort erhalten.
Die Bischofskonferenz erklärte am Donnerstag, das Schreiben sei am 5. August eingegangen: "Somit betrug die von den Verfasserinnen gesetzte Frist für eine Befassung, Antwort und Brieflaufzeit in der Urlaubszeit August vier Werktage." Eine Antwort erfolge "demnächst".