Um die Aufarbeitung auf Bundesebene weiter sicherzustellen, fordert die Kommission eine Verstetigung ihrer Arbeit auf einer gesetzlichen Grundlage. Bisher endet ihre Laufzeit Ende 2023. Gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs Kerstin Claus verlangte sie zugleich ein gesetzlich abgesichertes Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung.
Sexualisierte Gewalt in allen Bereichen
Betroffene berichten der Kommission demnach von sexualisierter Gewalt in allen Bereichen, in denen Kinder aufwachsen: Familie, soziales Umfeld, Schule, Internat, Heim, Sportverein und andere Freizeiteinrichtungen, Kirche und religiöse Gemeinschaften, aber auch in organisierten und rituellen Strukturen sowie durch Fremdtäter.
Die Betroffene erlebten die Gespräche als "wertvolle Erfahrung, die ihnen bei der Verarbeitung der Geschehnisse geholfen hat", heißt es weiter. Sie würden auch als sinnstiftend wahrgenommen, um mögliche künftige Opfer besser zu schützen.
Die Kommission untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Kern sind dabei vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von heute erwachsenen Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierter Gewalt in Institutionen, im familiären und sozialen Bereich sowie organisierten Strukturen ausgesetzt waren.