Der WDR bezieht sich dabei auf ein im November 2018 verfasstes Schreiben Woelkis an den Vatikan zu zahlreichen aktenkundigen Beschwerden über sexuelle Übergriffe des Geistlichen.
Die Erzdiözese erklärte am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass es sich bei der Aufstellung um unbewiesene Gerüchte handele, worauf der Erzbischof in dem Brief ausdrücklich hinweise.
Eidesstattliche Versicherung
Woelki sei zum Zeitpunkt des Schreibens im Jahr 2018 wie bei der Beförderung des Geistlichen im Jahr 2017 allein der einvernehmliche und nicht strafbare sexuelle Kontakt mit einem Prostituierten im Jahr 2001 bekannt gewesen. Darüber hinaus habe Woelki lediglich Gerüchte gekannt. Die für die Beförderung werbenden Funktionsträger hätten ihm versichert, dass sich keines dieser Gerüchte je bestätigt habe.
Diese Position vertritt der Kardinal auch in einer eidesstattlichen Versicherung zu dem Fall. Erst mit namentlichen Aussagen potenziell Betroffener Ende 2020/Anfang 2021 änderte sich laut Erzbistum die Rechtslage. Daraufhin sei umgehend eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgt und der Pfarrer im April 2021 beurlaubt worden.