Landgericht Traunstein prüft Zivilklage gegen Benedikt XVI.

Erste Verfahrensschritte eingeleitet

Vorwürfe gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und andere hochrangige Kirchenvertreter im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal könnten ein Nachspiel vor Gericht haben. Erste Verfahrensschritte wurden nun eingeleitet.

Benedikt XVI. im Jahr 2006 / © giulio napolitano (shutterstock)
Benedikt XVI. im Jahr 2006 / © giulio napolitano ( shutterstock )

Nach einer von einem Missbrauchsopfer eingereichten Zivilklage auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht hat das Landgericht Traunstein die ersten gesetzlich vorgeschriebenen technischen Verfahrensschritte eingeleitet.

Das bestätigte die stellvertretende Gerichtspräsidentin Andrea Titz am Dienstag nach entsprechenden Medienberichten der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Inhaltlich habe sich das Gericht mit der Klage noch nicht befasst.

Zivilklage kann nicht abgewiesen werden

Deshalb sei nicht absehbar, ob es zu einer öffentlichen Verhandlung komme und welche Erfolgsaussichten damit verbunden seien, so Titz. Anders als im Strafrecht könne eine Zivilklage aber auch nicht abgewiesen werden.

Kardinal Friedrich Wetter (l.) / © Robert Kiderle (KNA)
Kardinal Friedrich Wetter (l.) / © Robert Kiderle ( KNA )

Die Klage richtet sich gegen einen Priester als mutmaßlichen Täter, den emeritierten Papst Benedikt XVI., den früheren Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter und das Erzbistum München-Freising als Körperschaft.

Laut Titz laufen derzeit mehrere Fristen. Die Beklagten hätten insgesamt sechs Wochen Zeit, ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und dann die Klage zu erwidern, also zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im Fall von Benedikt XVI. seien es wegen seines ausländischen Wohnsitzes acht Wochen.

Weltliches Gericht soll entscheiden

Nach Eingang der Antworten werde das Gericht unter anderem zu prüfen haben, ob die Klage schlüssig vorgebracht sei und ein Feststellungsinteresse bestehe. "Es geht nicht um einen Zahlungsanspruch", betonte Titz. Ein solcher könne auch nicht aus einem Feststellungsurteil abgeleitet werden.

Papst Benedikt XVI. am 17. Oktober 2005 im Petersdom / © Romano Siciliani/Agenzia Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 17. Oktober 2005 im Petersdom / © Romano Siciliani/Agenzia Romano Siciliani ( KNA )

Laut Recherchen von "Correctiv", Bayerischem Rundfunk und der "Zeit" hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz die Klage im Juni eingereicht. Sein Mandant sei ein Opfer des Priesters Peter H., der trotz einer einschlägigen Vorstrafe im Erzbistum München und Freising weiter als Gemeindeseelsorger eingesetzt worden war.

Der Jurist wolle damit erreichen, dass ein weltliches Gericht über Mitverantwortung von Bischöfen für solche Taten entscheidet, auch wenn diese schon verjährt seien, hieß es in einer am Montag verbreiteten Pressemitteilung von "Correctiv".

Missbrauchsgutachten: Schwere Vorwürfe gegen Benedikt XVI. und Kardinal Marx

Das lange erwartete Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-Freising belastet amtierende und frühere Amtsträger schwer, darunter auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.

Joseph Ratzinger habe sich in seiner Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der am Donnerstag in München vorgestellten Untersuchung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, werfen die Anwälte unter anderem vor, sich nicht ausreichend um Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben.

Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool ( KNA )
Quelle:
KNA