Kirche und Kantor streiten weiter wegen Leihmutterschaft

Berufung eingelegt

Der Rechtsstreit zwischen der evangelischen Landeskirche Braunschweig und dem wegen einer möglichen Leihmutterschaft fristlos gekündigten Braunschweiger Domkantor geht weiter. Die Landeskirche geht juristisch gegen das Urteil vor.

Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

Die Landeskirche hat gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingelegt, wie sie in Wolfenbüttel mitteilte. Das Arbeitsgericht hatte der Klage des Kantors im September stattgegeben und seine Kündigung für unwirksam erklärt.

Gerd-Peter Münden steht vor dem Braunschweiger Dom / © Ole Spata (dpa)
Gerd-Peter Münden steht vor dem Braunschweiger Dom / © Ole Spata ( dpa )

Die Landeskirche kündigte an, sie werde im Berufungsverfahren erneut ausführlich darlegen, welche konkreten Schritte der Kantor unternommen habe, um eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen. Das Arbeitsgericht habe die Auffassung vertreten, es habe sich dabei lediglich um einen "Gedankenprozess" gehandelt, der keinen Verstoß gegen dienstliche Pflichten darstelle.

Die Kirche hatte den Kantor im März nach langjähriger Tätigkeit entlassen, weil er mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann überlegte, eine Leihmutterschaft in dem südamerikanischen Land zu beauftragen. Sie sieht darin einen Loyalitätsverstoß. Der Musiker hingegen macht die Kirche dafür verantwortlich, dass der Fall öffentlich wurde und sieht sich in seiner Reputation und möglicherweise auch wirtschaftlich schwer geschädigt.

Derzeit nicht im kirchlichen Dienst tätig

Obwohl das Gericht die Landeskirche zur Weiterbeschäftigung des Kantors verurteilte, ist er derzeit nicht mehr im kirchlichen Dienst tätig. Er habe sich bereit erklärt, von einer Vollstreckung des Urteils abzusehen, wenn sein Gehalt weiter gezahlt werde, so die Kirche.

Schwangere / © Sebastian Kahnert (dpa)
Schwangere / © Sebastian Kahnert ( dpa )

Der Musiker arbeitete seit 1999 als Domkantor in Braunschweig. Dort leitete er unter anderem die Domsingschule, die größte Einrichtung für evangelische Kirchenmusik in Deutschland, mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören.

Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für eine andere Person ein Kind austragen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Die großen christlichen Kirchen sprechen sich dagegen aus, weil sie unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern in Gefahr sehen.

Quelle:
KNA