Das bestätigte ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Zugang des schriftlichen Urteils kann die Landeskirche vier Wochen lang Berufung einlegen.
Die Kirche hatte den Kantor im März nach langjähriger Tätigkeit entlassen, weil er mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann eine Leihmutterschaft in dem südamerikanischen Land beauftragen wollte.
Planung der Leihmutterschaft kein Loyalitätsverstoß
Die Kirche sieht in der Planung der Leihmutterschaft einen Loyalitätsverstoß und hält eine weitere Zusammenarbeit für unzumutbar.
Im Offenhalten einer Leihmutterschaft sieht das Gericht laut Sprecher jedoch keinen direkten Loyalitätsverstoß gegen die Kirche. Die Kündigung sei unverhältnismäßig.
Leitete Braunschweiger Domsingschule
Der Musiker arbeitete seit 1999 als Domkantor in Braunschweig. Dort leitete er unter anderem die Braunschweiger Domsingschule, die größte Einrichtung für evangelische Kirchenmusik in Deutschland mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören.
Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für eine andere Person ein Kind austragen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang verboten. Die großen christlichen Kirchen sprechen sich dagegen aus, weil sie unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern in Gefahr sehen.