Am Totensonntag online der Verstorbenen gedenken

Gemeinsam ins Gebet nehmen

In einer digitalen Andacht können Menschen am Totensonntag ihrer verstorbenen Angehörigen gedenken. Vorab muss man sich anmelden. Die evangelischen Kirchen gedenken an diesem Tag, den sie Ewigkeitssonntag nennen, der Verstorbenen.

Eine junge Frau tippt auf ihrem Smartphone / © Alexey Rotanov (shutterstock)
Eine junge Frau tippt auf ihrem Smartphone / © Alexey Rotanov ( shutterstock )

Das Online-Angebot beginnt am 20. November um 18.00 Uhr auf www.trauernetz.de, wie die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) in Düsseldorf mitteilte.

Auf dem Internetportal besteht laut EKiR bis zum 18. November die Möglichkeit, die Namen der Verstorbenen in ein Trauerbuch einzutragen. Während der Andacht würden die Namen per Video eingeblendet und ins gemeinsame Gebet aufgenommen. Erinnert werde auch an Menschen, deren Tod länger als ein Jahr zurückliegt. In Gottesdiensten werde in der Regel nur an die Verstorbenen des zurückliegenden Jahres namentlich erinnert.

Gedenktag für die Toten

Die Reformatoren lehnten eine Übernahme des katholischen Totengedenkens am Allerseelentag (2. November) in ihren Kirchenkalender ab. Auf Wunsch vieler evangelischer Christen wurde dennoch ein Gedenktag für die Toten eingeführt. Viele Gläubige besuchen am Totensonntag die Gräber ihrer Verwandten und legen Blumen nieder. Er zählt zu den stillen Feiertagen, für die je nach Bundesland spezielle Einschränkungen gelten. Die Katholiken feiern an diesem Sonntag das Christkönigsfest.

Christkönigsfest und Totensonntag

Dieser Sonntag ist in der katholischen und in der evangelischen Kirche der letzte des Kirchenjahres. Mit dem ersten Advent beginnt eine Woche darauf ein neuer Jahres- und Festtagszyklus. Beide Kirchen begehen den Abschluss des Jahres in besonderer Form: Die Katholiken feiern das Christkönigsfest, die Protestanten gedenken am Totensonntag ihrer Verstorbenen.

Vergoldete Jesusfigur in Xanten / © Harald Oppitz (KNA)
Vergoldete Jesusfigur in Xanten / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA