Am Sonntag, 24. November, endet in diesem Jahr in der katholischen und in der evangelischen Kirche das Kirchenjahr. Mit dem ersten Advent beginnt eine Woche darauf ein neuer Jahres- und Festtagszyklus. Beide Kirchen begehen den Abschluss des Jahres in besonderer Form: Die Katholiken feiern das Christkönigsfest, die Protestanten gedenken am Totensonntag ihrer Verstorbenen. Das katholische Christkönigsfest lenkt den Blick auf Jesus Christus. Von ihm glauben die Christen, dass er am Ende der Zeit als König wiederkommen wird. Papst Pius XI. führte das Fest 1925 ein und erinnerte damit an das Konzil von Nizäa, das rund 1.600 Jahre zuvor tagte. Das Konzil definierte im Jahr 350 die Gottheit Christi. Zuvor war Jesus als seinem göttlichen Vater untergeordnet und deswegen nicht selbst als göttlich eingeschätzt worden.
Die evangelischen Kirchen gedenken am Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, der Verstorbenen. Zunächst lehnten die Reformatoren eine Übernahme des katholischen Totengedenkens am Allerseelentag (2. November) in den Kalender ihrer Kirche ab. Auf Wunsch vieler evangelischer Christen wurde dennoch ein Gedenktag für die Toten eingeführt. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. bestimmte 1816 den Sonntag vor dem ersten Advent als staatlichen Feiertag zur Erinnerung an die Gefallenen der Befreiungskriege gegen Napoleon. Die Regelung wurde bald von den Landeskirchen übernommen.
Der Totensonntag zählt zu den stillen Feiertagen, für die je nach Bundesland spezielle Einschränkungen gelten. Viele Gläubige besuchen an diesem Tag die Gräber ihrer Verwandten und legen Blumen nieder. (kna/24.11.2024)