"Aus unserem christlichen Selbstverständnis ergibt sich, dass menschliches Leben für uns bis zuletzt schutzwürdig ist", heißt es in dem am Montag in Neuss vorgestellten Positionspapier. Es müsse darum gehen, die Motive für den Sterbewunsch herauszufinden und körperliches und seelisches Land zu behandeln sowie Alternativen zum Suizid aufzuzeigen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich empfahlen die Richter dem Gesetzgeber, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern. Wie genau die neuen Regeln aussehen könnten, ist umstritten und wird diskutiert.
Keine "Normalisierung" von assistiertem Suizid
Der Leiter des Ethikkomitees der Sankt Augustin Gruppe, Franz-Josef Esser, sprach von einer seit zweieinhalb Jahren dauernden "juristischen Grauzone". Er befürchte einen Missbrauch des Gesetzes. Mit dem Positionspapier wolle man vermieden, dass es zu einer "Normalisierung" von assistiertem Suizid komme.
Das Unternehmen, so Esser, setze sich für Prävention und "jede nur mögliche Hilfe" ein. Die Mitarbeitenden würden sich jedoch "weder an der Organisation noch an der Durchführung eines assistierten Suizids beteiligen." Auch werde es in den Einrichtungen keine Informationsveranstaltungen von Sterbehilfe-Organisationen geben.
Informationen an Beratungsstellen weitergeben
Mitarbeitende könnten aber nach umfassender Fallbesprechung im Team Informationen zu Beratungsstellen an ernsthaft Sterbewillige weitergeben.
Die Sankt Augustin Gruppe unterhält nach eigenen Angaben Einrichtungen mit rund 6.000 Mitarbeitenden an 85 Standorten am Niederrhein. Dazu gehören Krankenhäuser, Psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen für Senioren und Behinderte. Sie ist aus zwei Ordensgemeinschaften entstanden.