Ampelbündnis drängt auf Ende der Zahlungen an die Kirche

Einmalige Ablösesumme im Gespräch

Über die Staatsleistungen für die evangelische und katholische Kirche in Deutschland wird seit Jahren diskutiert. Die Ampelkoalition drängt auf das Ende der jährlichen Zahlungen der Länder an die Kirchen.

Ampel drängt auf Ende der Staatsleistungen / © Harald Oppitz (KNA)
Ampel drängt auf Ende der Staatsleistungen / © Harald Oppitz ( KNA )

Der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci sagte der Wochenzeitung "Die Zeit", die Koalition wolle die sogenannten Staatsleistungen "unbedingt" ablösen. Sie sollten aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagt, die Koalition sei "schon in der konkreten Umsetzung."

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )

Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. 

Auftrag zur Ablösung im Grundgesetz

Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.

Nach Informationen der "Zeit" trifft sich derzeit eine Arbeitsgruppe aus Beamten des Kanzleramts, des Bundesinnen- und des Justizministeriums, der Länder, Kirchenvertretern und Sachverständigen, die Eckpunkte erarbeiten. Dann soll ein sogenanntes Grundsätze-Gesetz geschrieben werden, das am Ende der Bundestag beschließt.

Leiter der Arbeitsgruppe ist ein Ministerialdirektor des Bundesinnenministeriums, der evangelische Theologe Jörn Thießen. Auch der Vatikan soll in den Prozess eingebunden werden. "Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein", sagte Castellucci. 

Teils auch Übernahme von Besoldung

Die historisch begründeten Staatsleistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Diese Dotationen wurden später von den deutschen Ländern übernommen, teils in pauschalierter, vereinfachter Form.

Seit der Wiedervereinigung 1990 erhalten auch die Kirchen in Ostdeutschland wieder diese Zahlungen; die DDR war diesen Verpflichtungen nur vereinzelt nachgekommen. 

Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber.

 

Quelle:
KNA