590 Millionen Euro Staatsleistungen im Jahr 2021 für Kirchen

Staatsleistungen steigen jährlich

Mit 590 Millionen Euro haben die beiden großen christlichen Kirchen im letzten Jahr 40 Millionen Euro mehr Staatsleistungen erhalten als 2020. Die Staatsleistungen orientieren sich unter anderem an der Entwicklung der Beamtengehälter.

Symbolbild Geld und Kirche / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Freedom Studio ( shutterstock )

Die beiden großen christlichen Kirchen haben im vergangenen Jahr rund 590 Millionen Euro an Staatsleistungen erhalten. Das ergab eine am Montag veröffentlichte Umfrage des Nachrichtenportals "t-online" unter den  Bundesländern. Damit seien die Staatsleistungen um knapp 40 Millionen Euro höher ausgefallen als 2020, hieß es. Die Staatsleistungen steigen jährlich, weil sie sich wie etwa in Bayern unter anderem an der Entwicklung der Beamtengehälter orientieren.

Baden-Württemberg zahlte am meisten

Demnach erhielten die 27 katholischen Bistümer 2021 knapp 242 Millionen Euro Staatsleistungen und die 20 evangelischen Landeskirchen gut 347 Millionen Euro. In Baden-Württemberg und Bayern erhielten die Kirchen die höchsten Beträge. Baden-Württemberg zahlte den Kirchen der Umfrage zufolge rund 137 Millionen Euro, 67,8 Millionen Euro an die katholische Kirche und 69,3 Millionen Euro an die evangelische. Bayern zahlte mit rund 102 Millionen Euro (katholische Kirche: 76,2 Mio. Euro, evangelische Kirche: 25,5 Millionen Euro) am zweitmeisten, Rheinland-Pfalz lag mit einer Summe von 65 Millionen Euro (katholische Kirche: 36,2 Mio. Euro, evangelische Kirche: 28,6 Millionen Euro) auf Platz drei.

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )

Vertragliche Regelungen nach kirchlichen Enteignungen

Die von allen Bundesländern - mit Ausnahme von Bremen und Hamburg - geleisteten Zahlungen beruhen auf vertraglichen Regelungen nach kirchlichen Enteignungen im frühen 19. Jahrhundert sowie Änderungen kirchlicher  Verhältnisse in der Reformationszeit. Im 19. Jahrhundert verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt bis heute. Die Weimarer Reichsverfassung sah die Ablösung dieser jährlichen Zahlungen vor. Das Grundgesetz übernahm den Passus aus der Weimarer Verfassung. Die Grundsätze für die Ablösung muss der Bund regeln. Ein Bundesgesetz wurde aber nie beschlossen.

In Bayern etwa übernimmt der Freistaat als Entschädigung für die Enteignungen die Besoldung und die Ruhestandsbezüge der katholischen Bischöfe und der jeweiligen Domkapitel sowie in Teilen auch des evangelischen Landeskirchenrates. Außerdem ist der Freistaat für die Baulast etlicher kirchlicher Immobilien verantwortlich. Daraus ergeben sich jährliche Steigerungen der Staatsleistungen. Die neue Bundesregierung möchte die Ablösung der  Staatsleistungen vorantreiben, die evangelische Kirche begrüßt das.

Nicht mit der Kirchensteuer verwechseln

Die Staatsleistungen sind nicht zu verwechseln mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer. Die katholische Kirche nahm 2020 rund 6,45 Milliarden Euro aus der Kirchensteuer ein, in der evangelischen Kirche waren es 5,63 Milliarden Euro.

Quelle:
epd