Länder uneins über Zukunft der Staatsleistungen an Kirchen

Vorerst wenig Interesse

Die bayerische Staatsregierung habe bisher wenig Interesse an den Plänen der Ampel-Koalition zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen. Die Initiative für Gespräche liege beim Bund.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die bayerische Staatsregierung zeigt vorerst wenig Interesse an den Plänen der Ampel-Koalition zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen. Auf Anfrage der "Welt" (Freitag) antwortete das bayerische Unterrichts- und Kultusministerium, dass sich die Frage nach einem Eintritt in diesbezügliche Gespräche mit der neuen Bundesregierung für Bayern nicht stelle, da die Initiative hierfür beim Bund liege. Dessen Initiative bleibe "abzuwarten".

Ablösungsgesetz für den Freistaat Bayern nur begrenzte Bedeutung

Zudem, so ein Ministeriumssprecher weiter, sei "zu bedenken, dass ein Ablösungsgesetz des Bundes bereits insofern für den Freistaat Bayern nur begrenzte Bedeutung hätte, als eine solche Regelung lediglich eine einseitige, staatlicherseits durch Gesetz vorgenommene Ablösung beträfe". Davon unabhängig könne man auf Landesebene "vertragliche Ablösungen und Anpassungen im Wege partieller Ablösungen und Vereinfachungen" vornehmen.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue Bundesregierung "in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen schaffen".

Ausgleich für kirchliche Enteignungen

Staatsleistungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln werden von 14 Bundesländern - Hamburg und Bremen sind nicht beteiligt - auf Basis alter Verträge zum Ausgleich für kirchliche Enteignungen im frühen 19. Jahrhundert sowie während der Reformationszeit gezahlt. Diese "altrechtlichen" Leistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme von Gehältern für Bischöfe, Domherren und Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Für die beiden großen Kirchen zusammen machen diese Staatsleistungen jährlich etwa 550 Millionen Euro aus.

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte in Artikel 138, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst werden" sollen. Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber.

Zustimmung bei Landesregierung in Rheinland-Pfalz

Auf Zustimmung stoßen die Ampel-Pläne in der ebenfalls von einer Ampel-Koalition gebildeten Landesregierung in Rheinland-Pfalz: "Wenn die neue Bundesregierung auf die rheinland-pfälzische Landesregierung mit dem Wunsch zukäme, in Gespräche über ein Grundsätzegesetz zur verfassungsgemäßen Ablösung der Staatsleistungen einzutreten, entspräche die Landesregierung diesem Wunsch", sagte eine Sprecherin zu den Koalitionsplänen im Bund. "Die Landesregierung begrüßt die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, einen fairen Rahmen für eine Ablösung der Staatsleistungen zusammen und im Einvernehmen mit den Ländern und den Kirchen finden zu wollen".


Quelle:
KNA
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