In seiner Versicherung bekräftigt Kardinal Woelki, von Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren "Sternsinger"-Präsidenten Winfried Pilz bis Ende Juni 2022 keine Kenntnis gehabt zu haben. Einen entsprechenden Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" (Donnerstag) bestätigte ein Sprecher des Erzbistums Köln. Dem Erzbischof wird vorgehalten, das Bistum Dresden-Meißen nicht frühzeitig über Pilz informiert zu haben, der dort seinen Ruhestand verbracht hatte.
Keine Erinnerung an Liste
In der eidesstattlichen Versicherung geht der Kardinal auf die Interview-Aussage der früheren Personalchef-Assistentin Hildegard Dahm ein, wonach sie bereits 2015 für ein Arbeitstreffen ihres Chefs mit dem Erzbischof eine Liste mit beschuldigten Priestern erstellt habe – darunter Pilz. Dazu schreibt Woelki: "Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich diese Liste erhalten habe, dass ich diese Liste zur Kenntnis genommen, also angesehen habe." Somit könne er sich auch nicht daran erinnern, dass er auf dieser Liste den Namen Pilz gesehen habe.
Nach der Aussage Dahms leitete die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage in einer vorhergehenden eidesstattlichen Versicherung ein. Auch darin betont der Kardinal, erst im Juni diesen Jahres vom Fall Pilz erfahren zu haben.
Früherer Missbrauchsbeauftragter soll befragt werden
Auch in einem zweiten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen einer möglichen falschen eidesstattlichen Versicherung.
Hier geht es um eines des Missbrauchs beschuldigten Pfarrer, den der Erzbischof 2017 befördert hatte. Ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Köln in dem presserechtlichen Verfahren gegen die "Bild" fiel in der vorigen Woche wegen Erkrankung eines Kammermitglieds aus.
Er wurde nach Gerichtsangaben vom Mittwoch auf den 11. Januar verschoben. Dabei soll der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, als Zeuge vernommen werden.
Woelki wehrt sich per eidesstattlicher Versicherung gegen die Darstellung der "Bild", er habe den Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Er habe nur von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört. Der Priester übte früher eine Position in der unteren kirchlichen Führungsebene aus.
Pfarrer D. kirchenrechtlich freigesprochen
Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Sie gab an, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert zu haben. Die Meisner-Sekretärin erklärte aber auch, dass sie weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe.
Der zwischenzeitlich beurlaubte Pfarrer. darf mittlerweile wieder als Priester tätig sein – aber unter Auflagen. In einem kirchlichen Strafverfahren wurde er von den Vorwürfen gegen ihn freigesprochen.
Laut Erzbistum darf er aber weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder in leitender Position tätig werden.