Nach der neuen Regelung müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
Ortsbischöfe setzen Regelung um
Das katholische Arbeitsrecht betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind.
Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße erklärte damals: "Ich halte es für sehr wichtig, dass wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen."
Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Mehrere Ortsbischöfe haben bereits angekündigt, sie zum 1. Januar in Kraft zu setzen.