Dabei verwies er gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) darauf, dass "der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen emeritierten Papstes im Vatikanstaat war".
Testament abwarten
Tätig werden müsse ein deutsches Nachlassgericht erst unter veränderten Umständen. Dazu könnte vorhandenes Grundvermögen in Deutschland zählen. Kring geht einstweilen davon aus, "dass ein Testament existiert, das im Vatikan hinterlegt ist und dort eröffnet werden wird".
Soweit bekannt, besaß Joseph Ratzinger zeitlebens nur eine einzige Immobilie, nämlich ein Einfamilienhaus in Pentling, das er sich in seiner Zeit als Professor an der Regensburger Universität (1969 bis 1977) bauen ließ. 2012 übertrug er das Haus der Trägerstiftung des seit 2008 in Regensburg ansässigen Instituts Papst Benedikt XVI., die das Anwesen seither verwaltet.
Die Frage nach den Erben Benedikts hat Auswirkungen auf den Fortgang eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Traunstein.
Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz hat im vergangenen Sommer eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Der Mann wollte damit klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet gewesen wäre.
Verstorbener ist nicht mehr "Partei des Verfahrens"
Nach Auskunft einer Landgerichtssprecherin ist der Verstorbene nicht mehr "Partei des Verfahrens". Dieses gehe nun aber gegen seine Erben weiter. Diese zu ermitteln sei Sache des zuständigen Amtsgerichts.
Dazu könnte der von Benedikt benannte Prozessbevollmächtigte, die internationale Kanzlei Hogan Lovells, eine Unterbrechung des Verfahrens beantragen. Die Erben könnten das Mandatsverhältnis zu dieser Kanzlei auch kündigen, sie könnten außerdem das Erbe ausschlagen. Dann wären auch sie keine Partei des Verfahrens mehr.
Ist kein Testament vorhanden, ermittelt ein deutsches Gericht Erben von Amts wegen nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie die Gerichtssprecherin weiter erläuterte. Eine davon ist, dass der Verstorbene die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Welche Staatsangehörigkeit Benedikt XVI. als "emeritierter Papst" und im Moment seines Todes besaß, ist unklar. Als amtierender Papst war er bis 2013 auch Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. In dieser Zeit ruhte seine deutsche Staatsangehörigkeit.