Verfahren geht gegen Benedikts Erben weiter

Landgericht Traunstein präzisiert Aussage

Das Landgericht Traunstein hat Angaben zur Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche präzisiert. Zunächst hieß es, dass sich das Verfahren im Hinblick auf Benedikt erledigt habe.

Papst Benedikt XVI. erhebt die Hand am 11. Oktober 2012 im Vatikan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. erhebt die Hand am 11. Oktober 2012 im Vatikan / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Nach seinem Tod am vergangenen Samstag sei das frühere Kirchenoberhaupt "nicht mehr Partei des Verfahrens", sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Andrea Titz, nun der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Kraft Gesetzes träten aber nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Dieses sei damit nicht unterbrochen.

Zunächst andere Aussage getätigt

Vor Weihnachten hatte die Gerichtssprecherin auf eine Anfrage zunächst mitgeteilt, im Falle seines Todes hätte sich das Verfahren im Hinblick auf Benedikt erledigt. Nun verwies die Sprecherin darauf, dass der Verstorbene einen Prozessbevollmächtigten habe. Dieser könne aber eine Unterbrechung beantragen.

Papst Benedikt XVI. am 17. Oktober 2005 im Petersdom / © Romano Siciliani/Agenzia Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 17. Oktober 2005 im Petersdom / © Romano Siciliani/Agenzia Romano Siciliani ( KNA )

Ob das geschehe und welche Folgen das für den vorgeschlagenen Termin zur mündlichen Verhandlung Ende März hätte, "kann derzeit noch nicht beurteilt werden".

Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Dazu hat der Mann eine Feststellungsklage in Traunstein angestrengt, die am 28. März 2023 mündlich verhandelt werden sollte.

Klage gegen Kardinal Wetter und Erzbistum München

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982-2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.

Friedrich Kardinal Wetter / © Robert Kiderle (KNA)
Friedrich Kardinal Wetter / © Robert Kiderle ( KNA )

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. H. kam 1980 aus Essen nach München und sollte sich dort nach einschlägigen Vorwürfen zunächst einer Therapie unterziehen. Bald aber wurde er wieder in der Seelsorge eingesetzt, auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs durch das Amtsgericht Ebersberg im Jahr 1986. Erst 2010 wurde H. in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seit 2020 lebt er unter Auflagen wieder im Bistum Essen.

Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Auch im Traunsteiner Gerichtsverfahren hatte er seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt.

Erzbistum München und Freising

Das Erzbistum München und Freising ist mit rund 1,61 Millionen Katholiken (Stand: Mai 2021) das größte unter den sieben bayerischen Bistümern und eine der bedeutendsten Diözesen in Deutschland. Sie erstreckt sich über eine Fläche von 12.000 Quadratkilometern vorwiegend auf Oberbayern und ging hervor aus dem Hochstift Freising, das der heilige Bonifatius 739 errichtete. Nach der Säkularisation 1821 wurde der Bischofssitz nach Münchenverlegt und die Erhebung zum Erzbistum verfügt.

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Quelle:
KNA