Ministerium äußert sich zu Staatsbürgerschaft Ratzingers

Deutschland oder der Vatikan?

Welche Staatsangehörigkeit hatte Benedikt XVI.? Er sei "stets auch deutscher Staatsangehöriger gewesen", so das bayerische Innenministerium. Man geht aber davon aus, dass er auch die vatikanische Staatsangehörigkeit behalten hatte.

Papst Benedikt XVI. besucht im Jahr 2006 Regensburg (KNA)
Papst Benedikt XVI. besucht im Jahr 2006 Regensburg / ( KNA )

Für einen Verlust dieser sei nichts ersichtlich. Schließlich habe der Verstorbene seinen Wohnsitz im Staat der Vatikanstadt gehabt.

Das teilte das bayerische Innenministerium am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur in München mit.

Durfte Benedikt XVI. in Deutschland wählen?

Vatikanbürger wurde Joseph Ratzinger bereits nach seiner Berufung an die Spitze der Glaubenskongregation 1981. Die deutsche Staatsangehörigkeit behielt er seither bei, so die einhellige Auffassung der bayerischen Behörden.

Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 / © Alessia Pierdomenico (shutterstock)
Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 / © Alessia Pierdomenico ( shutterstock )

Nach dem Konklave von 2005 gab es kontroverse Debatten in Deutschland, etwa darüber, ob Papst Benedikt XVI. jetzt in seiner Heimat noch bei politischen Wahlen mit abstimmen dürfe. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele etwa bezweifelte dies seinerzeit und stellte eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung. Er wollte, dass der deutsche Papst seine deutsche Staatsbürgerschaft abgibt, sofern er sie noch besitze.

Vatikanische Staatsbürgerschaft funktionsbezogen

Der langjährige Vorsitzende Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof und Experte für Migrationsrecht, Günter Renner (1939-2005), war der Meinung, mit der Wahl zum Papst sei Joseph Ratzinger auch Staatsoberhaupt geworden, weshalb er "nicht gleichzeitig staatsbürgerlichen Pflichten in Deutschland unterworfen sein" könne.

Messe mit Papst Benedikt XVI. am Aschermittwoch 2013 im Petersdom (KNA)
Messe mit Papst Benedikt XVI. am Aschermittwoch 2013 im Petersdom / ( KNA )

Benedikt XVI. sei mithin deutscher Abstammung, aber kein Deutscher mehr, schrieb er damals. Aber es gab auch andere Stimmen. Unstrittig ist, dass die vatikanische Staatsbürgerschaft im Unterschied zu der anderer Länder funktionsbezogen ist. Wer sein auf Zeit verliehenes Amt nicht mehr bekleidet und in sein Heimatland zurückkehrt, verliert damit meist auch seinen vatikanischen Pass.

2005 stand deshalb noch im "Spiegel" zu lesen: "Würde Joseph Ratzinger beispielsweise als Papst abdanken, verlöre er damit auch die vatikanische Staatsangehörigkeit." Nach dem Lateranvertrag und dem sogenannten Bürgerrechtsgesetz von 1929 kommt es jedoch auch auf den Wohnsitz an.

Relevant für mögliche Erbfragen

Dass ein Papst zurücktreten, aber zugleich im Vatikan weiter ansässig bleiben könnte, war wohl für die wenigsten Beteiligten an der Debatte damals vorstellbar. Die Frage der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen könnte möglicherweise noch bei späteren Erbfragen eine Rolle spielen.

Nachruf von Bischof Georg Bätzing auf Benedikt XVI.

In einem ausführlichen Nachruf hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing, den am Samstag verstorbenen früheren Papst Benedikt XVI. gewürdigt.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert den Nachruf in Auszügen:

"Papst em. Benedikt XVI. ist tot. Wir trauern um einen großen Theologen, überzeugenden Priester und Bischof, einen Zeugen des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, um eine Persönlichkeit, deren Wort weltweit Aufmerksamkeit fand - auch bei Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen.

Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak (KNA)
Papst Benedikt XVI. am 9. September 2006 in München. / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA